Beurkundungspflicht

 

Jeder Immobilienkauf muss durch einen Notar beurkundet werden. Dies gilt für den Kauf von unbebauten Grundstücken sowie bebauten Grundstücken, für den Kauf eines Hauses sowie für den Kauf einer Eigentumswohnung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Kaufvertrag ist unwirksam.