Bodenrichtwert

 

Für jedes Gemeindegebiet werden durchschnittliche Lagewerte für den Boden ermittelt. Die Ermittlung erfolgt anhand einer Kaufpreissammlung, d.h. von den Notaren werden Kopien von sämtlichen Grundstückskaufverträgen an einen Gutachterausschuss übersandt. Der Gutachterausschuss sammelt die Kopien und erstellt eine Kaufpreissammlung, aus denen sich dann die durchschnittlichen Lagewerte ergeben. Die Lagewerte für den Boden werden Bodenrichtwerte genannt und in einer Bodenrichtwertkarte veröffentlicht.