Dienstbarkeit

 

Eine Dienstbarkeit ist eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Die Grunddienstbarkeit stellt die Belastung eines Grundstücks (sogenanntes dienendes Grundstück) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (sogenanntes herrschendes Grundstück) dar. Der Eigentümer des anderen Grundstücks darf das belastete Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen oder er hat einen Unterlassungsanspruch, so dass auf dem belasteten Grundstück gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen. Die Grunddienstbarkeit entsteht mit Eintragung im Grundbuch. Sie wirkt gegen jeden Grundstückseigentümer des dienenden Grundstücks. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist ein Recht, das Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein kann, allerdings steht dieses Recht nur einer bestimmten Person zu. Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nicht übertragbar.