Eigentum

 

Eigentum ist das umfassende, absolute, jedem gegenüber wirkende Recht an einer Sache oder einem Grundstück. Es ist das unbeschränkte Herrschaftsrecht über eine Sache. Der Eigentümer ist befugt, mit der Sache nach Belieben zu verfahren, d.h. er kann die Sache an einen anderen übereignen, mit einem Recht belasten sowie andere von jeder Einwirkung ausschließen. Gehört eine Sache einer Person alleine, so spricht man von Alleineigentum. Gehört die Sache mehreren Personen, so heißt dies Miteigentum; bei einem Miteigentum an einem Haus wird der Anteil des Miteigentums z.B. in Bruchteilen ausgedrückt. Das Eigentum an einer Immobilie kann rechtsgeschäftlich nur durch Einigung (notarielle Beurkundung erforderlich) und Eintragung im Grundbuch übertragen werden.