Erbbaurecht

 

Das Erbbaurecht ist in der Erbbaurechtsverordnung geregelt. Das Erbbaurecht ist die Belastung eines Grundstücks mit dem veräußerlichen und vererblichen Recht, auf oder unter der Erdoberfläche für die vereinbarte Zeit ein Bauwerk zu haben. Als Entgelt für dieses Recht wird üblicherweise ein sogenannter Erbbauzins bezahlt. Das Erbbaurecht wird bestellt, in dem sich die Parteien über die Bestellung einigen (notarielle Beurkundung erforderlich) und das Recht im Grundbuch eingetragen wird.