Grundpfandrechte

 

Grundpfandrechte sind die Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld. Ein Grundpfandrecht dient zur Sicherung einer Forderung. Durch ein Grundpfandrecht wird ein Grundstück belastet. Grundpfandrechte werden in das Grundbuch in Abteilung III eingetragen.