Grundsteuer

 

Die Grundsteuer ist die für ein Grundstück zu entrichtende Steuer. Steuerpflichtig sind alle inländischen Grundstücke, auch in Form von Wohnungs- oder Teileigentum. Die Grundsteuer ist vom Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümer zu bezahlen. Sofern eine Wohnung vermietet ist und zwischen den Mietvertragsparteien die Fertigung einer Nebenkostenabrechnung vereinbart ist, kann der Vermieter die Grundsteuer auf den Mieter abwälzen.