Grundstück

 

Ein Grundstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer laufenden Nummer erfasst ist. Die Erdoberfläche wurde vom Katasteramt vermessen und in Flurstücke eingeteilt. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Sofern ein Grundstück aus mehreren Flurstücken besteht, so kann das Grundstück nur im Ganzen, d.h. bestehend aus diesen mehreren Flurstücken veräussert werden; soll nur ein Teilstück eines solchen Grundstücks veräussert werden, so muss das Grundstück zuvor geteilt werden. Hierfür ist eine Teilungserklärung der Gemeinde erforderlich. Nach der Teilung wird dies im Grundbuch erfasst und die einzelnen Grundstücksteile können gesondert veräussert werden.