Hinterlegung

 

Hinterlegung bedeutet Verwahrung. Mit der Hinterlegung erhält der Berechtigte ein Pfandrecht an dem hinterlegten Geld. Die Hinterlegung ist in der Hinterlegungsordnung geregelt. Demnach werden die Hinterlegungen von den Amtsgerichten und den Kassen der Justizverwaltung vorgenommen. Der Hinterleger kann demnach bei vorgenannten Stellen einen Geldbetrag hinterlegen. Die Hinterlegungsstelle entscheidet durch Verfügung über die Annahme zur Hinterlegung sowie später über die Herausgabe des hinterlegten Geldes.