In der HOAI ist die Vergütung von Leistungen von Architekten und Ingenieuren geregelt. Architektenverträge sowie Ingenieurverträge müssen – bis auf gewisse Ausnahmefälle – eine Vergütung vorsehen, die sich im Rahmen der in der HOAI genannten Mindest- und Höchstsätze bewegt. Wurde bei Auftragserteilung keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen worden, so gelten die in der HOAI genannten Mindestsätze als Vergütung.