Hypothek

 

Mit der Hypothek kann ein Grundstück in der Weise belastet werden, dass das Grundstück für die Zahlung einer bestimmten Geldsumme haftet. Die Hypothek wird für den Hypothekengläubiger bestellt, der einen Zahlungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer hat. Bspw. kann bei einem Grundstückskauf zugunsten der finanzierenden Bank eine Hypothek zur Absicherung der Darlehensforderung bestellt werden. Die Befriedigung aus der Hypothek erfolgt, in dem das Grundstück zwangsversteigert wird und der Hypothekengläubiger den Versteigerungserlös in Höhe seines Zahlungsanspruchs erhält. Es ist zu unterscheiden zwischen Buchhypothek und Briefhypothek. Die Buchhypothek entsteht durch Einigung zwischen Grundstückseigentümer und Gläubiger und Eintragung in Abteilung III des Grundbuchs. Bei der Briefhypothek wird ein Hypothekenbrief ausgestellt; zur Übertragung einer Briefhypothek ist es erforderlich, dass der Hypothekenbrief übergeben wird. Eine Hypothek kann zu Lasten eines Grundstücks oder zu Lasten eines Wohnungs- oder Teileigentums bestellt werden. Die Hypothek muss auf einen bestimmten Geldbetrag (ggf. nebst Zinsen und Nebenleistungen) in inländischer Währung lauten. Im Unterschied zur Grundschuld ist die Hypothek zwingend an die zugrunde liegende Forderung des Gläubigers geknüpft (z.B. den Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehensvertrag). Bei der Grundschuld gibt es diese zwingende Verknüpfung nicht.