Lastenfreistellung

 

Ist ein Grundstück belastet (bspw. mit einer Grundschuld) und wird dieses verkauft, so hat der Käufer ein Interesse daran, dass ihm das Grundstück lastenfrei übertragen wird. Der Verkäufer übernimmt im notariellen Kaufvertrag regelmäßig die Verpflichtung, das Grundstück von den Lasten frei zu stellen. Der Verkäufer muss hierzu vom Gläubiger (bspw. Grundschuldinhaber) eine Pfandfreigabeerklärung und Löschungsbewilligung einholen. Mit der Löschungsbewilligung kann dann die Last wie bspw. die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden und dem Käufer lastenfreies Eigentum übertragen werden.