Löschung

 

Löschung bedeutet, dass im Grundbuch eingetragen wird, dass ein im Grundbuch vermerktes Recht (bspw. eine Grundschuld oder ein Nießbrauch) nicht mehr besteht. Die Löschung wird dadurch im Grundbuch erkenntlich gemacht, dass das zu löschende Recht rot unterstrichen wird oder schräg durchgestrichen wird.