Nießbrauch

 

Ein Nießbrauch ist ein Recht, die Nutzungen aus dem mit dem Nießbrauch belasteten Grundstück zu ziehen. Die Bestellung eines Nießbrauchs erfolgt durch notarielle Beurkundung. Der Nießbrauch berechtigt den Begünstigten, die Sache in seinen Besitz zu nehmen und die Früchte aus der Sache (z.B. den Mietertrag aus einem Grundstück) zu ziehen. Der Begünstigte muss für die Erhaltung des wirtschaftlichen Bestandes der Sache sorgen, d.h. er trägt die Unterhaltskosten und die öffentlichen Lasten.