Notar

 

Der Notar ist für die Beurkundung von Rechtsvorgängen zuständig, bspw. für die Beurkundung eines Wohnungskaufvertrages. Der Notar ist unabhängig, d.h. er ist nicht wie der Rechtsanwalt Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Beobachter. Nach § 17 Absatz 1 Beurkundungsgesetz soll der Notar bei der Beurkundung den Willen der Parteien erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der notariellen Urkunde wiedergeben. Einem Verbraucher muss ausreichend Gelegenheit gegeben werden, sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinander zu setzen, d.h. ihm ist zwei Wochen vor der Beurkundung ein Entwurf der zu beurkundenden Urkunde zu übersenden. Bei schuldhafter Amtspflichtverletzung haftet ein Notar gemäß § 19 Bundesnotarordnung auf Schadensersatz.