Pacht

 

Beim Pachtvertrag wird dem Pächter im Unterschied zum Mietvertrag nicht nur der Gebrauch der Sache gewährt, sondern der Pächter kann aus der Sache auch die Früchte ziehen. Bspw. hat der Pächter von Gaststättenräumlichkeiten nicht nur Anspruch auf Gewährung der Räumlichkeiten, sondern ihm steht auch der aus dem Gaststättenbetrieb erzielte Gewinn zu.