Pfandfreigabe

 

Unter Pfandfreigabe versteht man die Erklärung des Pfandgläubigers, wonach er sein Pfandrecht an der gepfändeten Sache oder dem gepfändeten Recht aufgibt. Soll bspw. eine Grundschuld freigegeben werden, so gibt der Grundschuldgläubiger eine Erklärung zur Pfandfreigabe und Löschungsbewilligung ab, so dass die Grundschuld anschließend im Grundbuch gelöscht werden kann.