Pfandrecht

 

Zur Sicherung einer Forderung des Gläubigers kann der Schuldner ein Pfandrecht bestellen. Dem Pfandgläubiger steht dann die Befugnis zu, sich unter gewissen Voraussetzungen Befriedigung aus der verpfändeten Sache oder dem verpfändeten Recht zu verschaffen. Grundpfandrechte sind die Hypothek und die Grundschuld.