Rang

 

Rang bedeutet Rangverhältnis von verschiedenen Rechten. Ist ein Grundstück bspw. mit mehreren Grundschulden belastet, so richtet sich das Rangverhältnis nach der zeitlichen Reihenfolge der Eintragungen; die zuerst eingetragene Grundschuld steht auf Rang 1, die zeitlich danach eingetragene Grundschuld auf Rang 2. Der Rang eines Rechts an einem Grundstück spielt eine Rolle, wenn es um die Befriedigung der Grundschuldgläubiger geht, bspw. bei der Zwangsversteigerung. Dann erfolgt die Befriedigung nach dem Rangverhältnis.