Sicherungsübereignung

 

Sicherungsübereignung bedeutet Eigentumsübertragung mit der Vereinbarung, dass die zur Sicherung übereignete Sache nur bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung verwertet werden darf. Bspw. bei einem Darlehen kann der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber das Eigentum an einer beweglichen Sache zur Sicherheit übereignen. Der Darlehensnehmer bleibt dann im Besitz der Sache und kann diese benutzen. Der Darlehensgeber darf die zur Sicherheit übereignete Sache nur bei einem Verstoß gegen den Sicherungsvertrag, z.B. Nichtzahlung der Darlehensraten, verwerten.