Sondernutzungsrecht

 

Das Sondernutzungsrecht ist das Recht, Flächen oder Räume des Gemeinschaftseigentums alleine nutzen zu dürfen. Grundsätzlich hat jeder Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft das Recht, das Gemeinschaftseigentum mit zu benutzen. Wird einem oder mehreren Wohnungseigentümern allerdings ein Sondernutzungsrecht eingeräumt, so können die anderen Miteigentümer diese Flächen bzw. Räume nicht mehr benutzen. Ein Sondernutzungsrecht kann bspw. an Terrassen, Kfz-Abstellplätzen, Gartenflächen, Kellerräumen eingeräumt werden. Die Einräumung des Sondernutzungsrechts erfolgt durch Einigung der Wohnungseigentümer und Eintragung in das Grundbuch.