Teilungserklärung

 

Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Gebäude in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist und die Miteigentumsanteile mit einem Sondereigentum an einer Wohnung oder an Teileigentum (z.B. Geschäftsräume) verbunden sind. Mit der Teilungserklärung wird Wohnungs- und Teileigentum begründet, d.h. ohne eine Teilungserklärung kann eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus nicht isoliert verkauft werden, sondern nur das Haus im Ganzen. In der Teilungserklärung wird festgehalten, welche Gebäudeteile im Sondereigentum stehen und welche im Gemeinschaftseigentum. Auch die Sondernutzungsrechte wie bspw. an Kfz-Stellplätzen sind ersichtlich.