Treuhandauftrag

 

Beim Kauf einer Wohnung wird häufig dem Notar ein Treuhandauftrag erteilt. Dieser Treuhandauftrag kann dahingehend lauten, dass der Notar bspw. Geld in Empfang nehmen darf und treuhänderisch für den Empfangsberechtigten verwahrt; oder dass der Notar Unterlagen in Empfang nehmen darf (bspw. eine Löschungsbewilligung) und von diesen Unterlagen erst beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Gebrauch macht.