Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Der Erwerber eines Grundstücks darf erst dann als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, wenn das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Bestätigung, dass die Grunderwerbssteuer vom Käufer der Immobilie an das Finanzamt bezahlt wurde oder bei dem betroffenen Kaufvertrag keine Verpflichtung zur Entrichtung von Grunderwerbssteuer besteht.