Unwirksamkeit

 

Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts bedeutet, dass die beabsichtigten Rechtsfolgen des Rechtsgeschäfts nicht eintreten. Eine Unwirksamkeit kommt bspw. dann in Betracht, wenn zu beachtende Formvorschriften nicht eingehalten werden. So ist z.B. ein Grundstückskaufvertrag ohne Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Form der notariellen Beurkundung unwirksam.