Verkehrswert

 

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Ermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Es sind die Vorschriften der Wertermittlungsverordnung zu beachten. Es wird unterschieden zwischen dem Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Beim Vergleichswertverfahren werden die Kaufpreise solcher Grundstücke herangezogen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Faktoren mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen. Beim Ertragswert wird der nachhaltig erzielbare jährliche Reinertrag eines Objekts ermittelt. Beim Sachwertverfahren wird der Wert der baulichen Anlage, der Außenanlagen, der besonderen Betriebseinrichtungen und der sonstigen Anlagen getrennt vom Bodenwert nach Herstellungswerten ermittelt.