Vertrag

 

Ein Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärung, Angebot und Annahme zustande. Angebot und Annahme müssen sich inhaltlich decken. Haben die Vertragsparteien sich noch nicht über alle vertragswesentlichen Punkte geeinigt oder ist die Form zum Vertragsabschluss (z.B. notarielle Beurkundung bei einem Immobilienkaufvertrag) noch nicht eingehalten, so ist der Vertrag noch nicht geschlossen.