Verwalter

 

Bei einer Immobilie mit mehreren Wohnungen steht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu. Die Wohnungseigentümer können diese Verwaltung selbst übernehmen oder einen Dritten, z.B. eine Hausverwaltungsfirma mit der Verwaltung beauftragen. Die Aufgaben, Verpflichtungen und Befugnisse eines beauftragten Verwalters werden üblicherweise in einem Verwaltervertrag geregelt.