Verzug

 

Verzug bedeutet, dass jemand eine geschuldete und fällige Leistung nicht rechtzeitig erbracht hat. Der Schuldner kommt nach erfolgter Mahnung des Gläubigers in Verzug. Eine Mahnung ist unter gewissen Voraussetzungen entbehrlich, z.B. wenn für die vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Beim Verzug hat der Gläubiger nach wie vor einen Anspruch auf die Leistung und zudem einen Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens. Der Schuldner hat Verzugszinsen zu entrichten.