VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

 

Die VOB enthält Regelungen zum öffentlichen Vergabewesen. Die VOB ist in verschiedene Teile aufgeliedert: Die VOB/A enthält Regelungen für Bauleistungen, die VOL/A für sonstige Lieferungen, die VOF für freiberufliche Dienstleistungen. Die VOB/B, VOB/C und VOL/B enthalten hierzu entsprechende Vertragsbedingungen, ähnlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die VOB findet nur dann Anwendung, wenn deren Geltung zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wurde. Dies ist z.B. in Hausbauverträgen häufig der Fall.