Vorvertrag

 

Ein Vorvertrag ist ein Vertrag, durch den sich die Vertragsparteien verpflichten, zu einem späteren Zeitpunkt einen Hauptvertrag abzuschließen. Im Vorvertrag werden die Punkte, über die sich die Parteien bereits geeinigt haben, festgehalten. Im Hauptvertrag werden dann alle vertraglich zu regelnden Punkte festgelegt. Schließen die Parteien einen Vorvertrag über einen später abzuschließenden Immobilienkaufvertrag ab, so muss der Vorvertrag notariell beurkundet werden; ohne notarielle Beurkundung ist der Vorvertrag unwirksam.