Wohnrecht

 

Ein Wohnrecht ist das Recht, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung benutzen zu dürfen. Das Wohnrecht wird zumeist als Dienstbarkeit ausgestaltet und im Grundbuch in Abteilung II eingetragen. Im Falle der Veräusserung des Grundstücks bleibt das Wohnrecht bestehen.