Zubehör

 

Zubehör sind bewegliche Sachen, die nicht Bestandteil einer Hauptsache sind, die aber dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu der Hauptsache in einem räumlichen Verhältnis stehen. Ein Grundstückskaufvertrag erfasst in der Regel auch das Zubehör, wie bspw. die Alarmanlage einer Immobilie oder die Satellitenempfangsanlage.