Zwangsversteigerung

 

Durch die Zwangsversteigerung wird die Zwangsvollstreckung in Grundvermögen betrieben. Die Immobilie wird versteigert und die Forderungen der Gläubiger werden durch den Versteigerungserlös befriedigt. Häufig übersteigen die Forderungen der Gläubiger den Versteigerungserlös, so dass diese nur teilweise befriedigt werden können. Das Zwangsversteigerungsverfahren wird durch das Amtsgericht durchgeführt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt gelegen ist. Die Zwangsversteigerung erfolgt auf Antrag eines Gläubigers. Das Gericht bestimmt einen Versteigerungstermin, in dem die Interessenten Angebote auf Erwerb der Immobilie abgeben können. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag und wird hierdurch Eigentümer der Immobilie. Das Gericht bestimmt sodann einen Verteilungstermin, in dem der Versteigerungserlös an die Gläubiger verteilt wird.