Annahme

 

Ein Vertrag kommt durch Angebot der einen Vertragspartei und Annahme der anderen Vertragspartei zustande. Bei einem Immobilienkauf werden üblicherweise Angebot und Annahme zeitgleich erklärt, nämlich im Notartermin bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass zuerst eine Vertragspartei ein Angebot in Form einer notariellen Urkunde abgibt und die andere Vertragspartei dieses Angebot erst später in Form einer notariellen Urkunde annimmt.