Anwartschaftsrecht

 

Der Eigentumsübergang geht grundsätzlich in Stufen vor sich: Bei beweglichen Sachen durch 1. Einigung und 2. Übergabe. Bei Immobilien durch 1. Einigung und 2. Eintragung in das Grundbuch. Das Anwartschaftsrecht ist eine Vorstufe zum Erwerb des Eigentums, praktisch das Recht auf die Eigentumsübertragung. Bei Immobilien wird im Grundbuch eine sogenannte Auflassungsvormerkung eingetragen. Mit diesem Eintrag ist im Grundbuch dokumentiert, dass der Immobilienerwerber einen Anspruch auf Eigentumserwerb hat. Der Eintrag der Auflassungsvormerkung erfolgt zum Schutz des Immobilienerwerbers, damit der Veräusserer die Wohnung nicht an einen anderen Erwerber veräußern kann. Erst wenn der Immobilienkäufer den Kaufpreis gezahlt hat, wird er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und die Auflassungsvormerkung verliert ihre Wirkung.