Aufteilungsplan

 

Wird ein Gebäude in mehrere Wohnungseinheiten aufgeteilt, so muss der Gebäude-Eigentümer dem Grundbuchamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie einen Aufteilungsplan vorlegen. Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die von der Baubehörde mit Unterschrift und Stempel abgezeichnet wurde. In dem Aufteilungsplan sind Lage und Größe der abgeschlossenen Wohnungen sowie des Gemeinschaftseigentums zeichnerisch abgebildet. Nur dann, wenn ein Gebäude in mehrere Wohnungseinheiten aufgeteilt wurde, können die einzelnen Wohnungen verkauft werden; ansonsten kann nur das Gebäude im Ganzen verkauft werden.