Baulast

 

Eine Baulast ist eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen betreffend sein Grundstück. Bspw. kann eine Baulast für den Grundstückseigentümer dahingehend bestehen, dass er die Errichtung von Stellplätzen für den Nachbarn auf seinem eigenen Grundstück dulden muss. Baulasten werden in einem Baulastenverzeichnis eingetragen und wirken bei einer Veräusserung des Grundstücks auch gegen den Erwerber. Da Baulasten nicht im Grundbuch eingetragen werden, empfiehlt es sich bei einem Grundstückskauf, das beim Bauamt geführte Baulastenverzeichnis einzusehen.