Zweckentfremdungsverbot

 

Das Zweckentfremdungsverbot ist das Verbot, Wohnraum anders als zu Wohnzwecke zu nutzen oder nutzen zu lassen. Sinn und Zweck dieses Verbots ist es, dass die Wohnraumversorgung der Bevölkerung sicher gestellt wird. Das Verbot ist in Rechtsverordnungen der einzelnen Bundesländer näher geregelt.